Berufsreifeprüfung - Modul Gesundheit und Soziales

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Die Preise verstehen sich inklusive der Kosten für Seminarunterlagen.
Wenn Sie die Prüfung im bfi Steiermark absolvieren, wird eine Prüfungsgebühr in der Höhe von € 150,- gesondert verrechnet.

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Wissenswertes

Mit Berufsausbildung und Berufspraxis zur Matura!


Was ist die Berufsreifeprüfung?

Die unterschiedlichen Begriffe "Berufsmatura, Lehre und Matura, Lehre mit Matura, Berufsreifeprüfung" bezeichnen immer dasselbe: nämlich die Möglichkeit, auch ohne den Besuch einer höheren Schule die Matura zu machen.

Die Berufsreifeprüfung (BRP) ist eine vollwertige Matura. Sie berechtigt uneingeschränkt zum Studium an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Im Bundesdienst ist die Berufsreifeprüfung der traditionellen Matura bezüglich der Einstufung in den gehobenen Dienst gleichgestellt.

Aus welchen Fächern setzt sich die Berufsreifeprüfung zusammen?

Die Berufsreifeprüfung umfasst die vier Teilprüfungen Deutsch, Englisch, Mathematik und einen Fachbereich aus Ihrem erlernten bzw. ausgeübten Berufsfeld.

Bis zu drei Teilprüfungen können Sie im bfi Steiermark im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge für Deutsch, Mathematik, Englisch und der angebotenen Fachbereiche ablegen. Mindestens eine Teilprüfung legen Sie als Externistenprüfung an einer höheren Schule ab. Diese Schule stellt auch das Gesamtzeugnis über die Berufsreifeprüfung aus. Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne bei der Auswahl der entsprechenden Schule behilflich.

Die Fachbereichsprüfung entfällt bei Nachweis bestimmter, durch Verordnung genau festgelegter Ausbildungen (z. B. MeisterInnenprüfungen, bestimmte Befähigungsprüfungen, Diplom einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule, Abschluss einer Werkmeisterschule), sofern im Rahmen der Prüfung eine Abschlussarbeit absolviert wurde.

Ziel der Ausbildung

Dieser Lehrgang bereitet Sie auf das Ablegen der Teilprüfung in Gesundheit und Soziales vor.

Inhalt der Ausbildung

Hygiene und Ernährung; Betreuungsmaßnahmen und Gesundheitstraining; Biomechanik und Stoffwechsel; angewandte Psychologie; soziale Verwaltung und Sanitätsrecht; Psychosomatik

Zielgruppe

Personen, die im Rahmen der Berufsreifeprüfung (Berufsmatura) die Fachbereichsprüfung Gesundheit und Soziales ablegen wollen

Voraussetzungen

Erfüllung der allgemeinen Zugangskriterien; Ausbildung oder berufliche Tätigkeit im Gesundheits- und/oder Sozialbereich

Allgemeine Zugangskriterien:
Sie können die Berufsreifeprüfung ablegen, wenn Sie eine der im Folgenden genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben. Mit der Vorbereitung können Sie aber auch schon gleichzeitig mit Ihrer Lehrlingsausbildung oder dem Besuch einer BMS beginnen, denn bis zu drei Teilprüfungen können Sie bereits vor erfolgreichem Abschluss einer der u. a. Ausbildungen bzw. Prüfungen ablegen. Bei Antritt zur letzten Teilprüfung müssen Sie jedoch das 19. Lebensjahr vollendet haben bzw. die formalen Zugangskriterien erfüllen.


  • Lehrabschlussprüfung gem. º 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • FacharbeiterInnenprüfung gem. º 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
  • MeisterInnenprüfung gemäß º 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß º 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß º 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • Dienstprüfung gemäß º 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. º 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit º 28 BDG1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß º 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur - MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012.

Abschluss

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Gesundheit und Soziales

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