
Fortbildung Schulassistenz Modul sonst. Bedarfe lt. StSchAG-DVO § 1 Abs.4 Z1bis 4
Allgemeine Information
- Gesundheit I Soziales
- Seminarabschlüsse
- 80 UE
Seminarorte und -zeiten
Wissenswertes
Mit März 2024 hat die steiermärkische Landesregierung die Durchführungsbestimmungen zum stmk. Schulassistenzgesetz 2023 erlassen.
Im Rahmen der so genannten Assistenzleistungen durch die Schulassistenz soll gewährleistet werden das im Falle eines Bedarfes die
Bereiche „medizinisch pflegend“, „pflegerisch helfend“ sowie „sonstige Bedarfe“ abgedeckt werden können.
Diese so genannten Bedarfe können durch die Absolvierung dieser Fortbildungsmodule erlernt werden. Die dafür maßgeschneiderten
Fortbildungsmodule geben den notwendigen Input damit im Rahmen der Laientätigkeit das erworbene Wissen gezielt in den genannten
Bedarfen eingesetzt werden können.
Sie übernehmen als SchulassistentIn eine verantwortungsvolle Aufgabe und leisten einen wichtigen sozialen Beitrag in der Gesellschaft.
Ziel der Ausbildung
Nach Absolvierung des Fortbildungsmoduls erhalten Sie eine Seminarbestätigung.
Inhalt der Ausbildung
- Berufsbild und Kompetenzen der Schulassistenz, Rechte und Pflichten der Schulassistenz,
Kenntnis der einschlägigen Gesetze, Haftungs- und Versicherungsfragen, dienst- und
arbeitsrechtliche Fragen, Kinderrechte, Kinderschutz
- Abklärung der Begrifflichkeiten Selbst- und Fremdgefährdung
- Überblick/Leistungen des StBHG und HeimAufG/ insbesondere bei Kindern und Jugendlichen,
Unterbringungsgesetz, Einrichtungen der Sozial- und Kinderhilfe (Überblick der Einrichtungen
des Gesundheits- und Sozialwesens, Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe)Zu § 1 Abs. 4 Z 2 (20 UE)
- Entwicklung von Kindern und Jugendlichen - Überblick zu den Diagnosemanualen
- Krankheitsbilder (ADHS, Autistische Störungen, Emotionale Störungen im Kindesalter,
paradoxe Wirkungen von Medikationen)
- Verhalten
Zu § 1 Abs. 3 Z 3 und 4 (20 UE)
- Grundformen von Behinderungen (körperliche Behinderungen, kognitive Behinderungen,
psychische Beinträchtigen
- Sinnesbehinderungen
- Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation
Zu § 4 Abs 4 allgemeine Inhalte (20 UE)
- Arbeiten und Kooperation im Spannungsfeld Schule- Eltern- Kind
- Eskalation und Deeskalation bei Kindern und Jugendlichen
- Kommunikation und Beziehungsgestaltung
- Lernformen und Lerntypen
- Grundbausteine der Pädagogik
- Geschlechts- und schichtspezifische Sozialisation (Stereotypen und Verurteile)
Abschlussprüfung, Fallbesprechung
Gesamt 80 UE Theorie
Zielgruppe
Voraussetzungen
Abschluss
Kammer für Arbeiter und Angestellte
- AK 5% ACard
- AK 80-Euro-Bildungsscheck
- AK Karenzbildungskonto
- AK Bonus für die Berufsreifeprüfung
- AK Ausbildungsförderungen für Gesundheits- und Sozialberufe
- AK-Werkmeisterschule-Fördermöglichkeiten - Kontaktieren Sie die Mitarbeiter:innen der Business Unit Steiermark
Land Steiermark
- Steirischer Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen
- Steirischer Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
SFG
Stadt Graz
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark
- Weiterbildungsgeld
- Bildungskarenz
- Bildungsteilzeit
- Fachkräftestipendium
- Individuelle Kursförderungen (Kontaktieren Sie Ihr regionales AMS)
Aufleb Umweltstiftung
Steirische Wirtschaftsförderung (SFG)
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
- Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Impuls-Qualifizierungsverbund
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Aufleb Umweltstiftung