PersonalverrechnerInnenprüfung
Ihr Ziel und Ihr Plus: Die bfi-PersonalverrechnerInnenprüfung
Das bfi Steiermark bietet bfi-PersonalverrechnerInnenprüfungen an, in der die gesetzlich vorgeschriebenen Teile Buchhaltung und Recht bereits inkludiert sind. Bei positivem Ablegen der Prüfung erwerben Sie ein PersonalverrechnerInnen-Zeugnis. Damit bestätigen Sie Ihr fachliches Know-how und sind für Ihre beruflichen Herausforderungen bestens gerüstet!
Nach dem Lehrgang können Sie am bfi Steiermark die schriftliche und mündliche bfi-PersonalverrechnerInnen-Prüfung ablegen. Die Prüfungsinhalte werden in Umfang und Niveau entsprechend den Anforderungskriterien des Bilanzbuchhaltungsgesetzes erstellt. Somit besitzen Sie nicht nur eine fachkundige Ausbildung, sondern erhalten mit dem bfi-Zeugnis auch ein objektives Qualitätssiegel für die Wirtschaft, welches Ihre Kompetenz bestätigt und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt steigert!
Anstreben der Selbstständigkeit:
Wenn Sie sich als PersonalverrechnerIn selbstständig machen wollen, können Sie die schriftliche Prüfung per Gesetz im Nachhinein bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde einreichen und einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die Prüfung und die Entscheidung über die Anerkennung obliegt dann ausschließlich der Bilanzbuchhaltungsbehörde. Mündliche Prüfungen sind direkt bei einer Meisterprüfungsstelle abzulegen, da eine Anrechnung im Nachhinein per Gesetz nicht möglich ist. Hinweis: Bei Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ist eine Anerkennung durch die Behörde nicht erforderlich!
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